CDU Kreisverband Lübeck
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Neue Regelung zum Taschengeldkonto für Kinder getrenntlebender Eltern

Wer als Kind getrenntlebender Eltern ein Taschengeldkonto eröffnen möchte, braucht dazu bislang die Zustimmung beider Elternteile. Künftig soll hier die Einwilligung des betreuenden Elternteils ausreichen.

Auf Antrag des Landes Schleswig-Holstein wird sich der Bundesrat nun in seinen Fachausschüssen zu dem Thema beraten. Danach soll die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs aufgefordert werden. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin Dagmar Hildebrand:

„Kinder können mittels eines Taschengeldkontos lernen, mit Geld umzugehen. Wenn sie lernen zu sparen, zu haushalten und selbstständig zu sein, dann sind dies wichtige Erfahrungen für die Zukunft. Dementsprechend ist es nicht in Ordnung, die Trennungskinder auszuschließen, bei denen ein Elternteil möglicherweise nicht mehr erreichbar ist – oder seine Unterschrift möglicherweise einfach konsequent
verweigert.

Das frühe Erlernen von Kontoführung und bargeldlosem Bezahlen darf Trennungskindern nicht weiter erschwert werden. Dementsprechend ist es nur sachgerecht und angemessen, dass dem betreuenden Elternteil (‚Obhutselternteil‘) erlaubt wird, ohne Zustimmung des anderen Elternteils ein Taschengeldkonto für das Kind zu eröffnen“, so Hildebrand.