Denkmalschutzrecht überdenken!
Zu den öffentlichen Diskussionen über die Unterschutzstellungen der Siedlung in Herrenwyk und eines Wohnblocks aus den 1930er Jahren in der Margarethenstraße in Lübeck erklärt der denkmalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Hermann Junghans:
"Diese beiden aktuellen Lübecker Beispiele stehen exemplarisch für eine ganze Reihe kritischer Unterschutzstellungen in Schleswig-Holstein. Sie geben dringenden Anlass über Verbesserungen des derzeit geltenden Denkmalrechts nachzudenken.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind von zentraler Bedeutung für den Schutz unseres kulturellen Erbes. Gerade ein Land wie Schleswig-Holstein, das noch keine breite über lange Zeit gewachsene industrielle Grundlage hat, lebt auch von seinen kulturellen Ressourcen.
Es erfüllt mich deshalb mit großer Sorge, dass die Akzeptanz des Denkmalschutzes schwindet und denkmalbehördliche Maßnahmen immer mehr als überzogene Bevormundungen der Eigentümer empfunden werden.
Außerdem ist der Eindruck entstanden, dass die öffentliche Hand bei seltenen mittelalterlichen Kellergewölben in ihrem Eigentum einen geringeren Schutz verlangt als bei weniger bedeutenden Denkmalen in privater Hand.
Ohne ein wesentliches Mitspracherecht der Eigentümer über Auflagen zum Erhalt von Denkmale droht die Akzeptanz der Bevölkerung verloren zu gehen. Die CDU fordert deshalb, statt einseitiger Verwaltungsakte viel stärker die Möglichkeiten öffentlich- rechtlicher Verträge zwischen Denkmalbehörden und Denkmaleigentümern zu nutzen.
Zudem müssen denkmalrechtliche Entscheidungen wieder auf gerichtlich überprüfbarer Basis erfolgen. Dies gilt nicht nur für den Beurteilungsspielraum bei der Unterschutzstellung, sondern auch für den Ermessensspielraum bei denkmalrechtlichen Auflagen und Genehmigungen.
Die sogenannte Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW hatte 2014 die Unterschutzstellung durch Verwaltungsakt abgeschafft. Seitdem soll die Denkmalbehörde den Eigentümer nur noch über die Unterschutzstellung informieren. Ein Widerspruch und eine Klage gegen die Unterschutzstellung sind seitdem nicht mehr möglich. Die CDU hatte deshalb gegen die Änderung des Denkmalschutzgesetzes gestimmt. In den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag 2022 konnte keine Einigung über eine erneute Änderung des Gesetzes vereinbart werden.
Dabei darf es jedoch nicht bleiben. Wenn die Akzeptanz für den Denkmalschutz so stark schwindet, muss schon jetzt über Verbesserungen für die nächste Legislaturperiode nachgedacht werden. Es geht nicht um mehr oder weniger, sondern um einen nachvollziehbaren und effizienteren Denkmalschutz.
Der sogenannte einheitliche Denkmalbegriff muss dabei überdacht werden. Das Lübecker Rathaus und das Holstentor haben einen offensichtlich höheren Denkmalwert als ein 100 Jahre alter Wohnblock oder eine Scheune. Das muss schon bei der Ausweisung eines Denkmals berücksichtigt werden. Ein nach Denkmalwert gestaffelter Schutz ermöglicht stärker zwischen Denkmalen mit national herausragender Bedeutung und Denkmalen mit geringerer Bedeutung zu unterscheiden. Eine Unterschutzstellung nach verschiedenen Denkmalgraden erlaubt auch einen effizienteren Umgang mit denkmalrechtlichen Genehmigungen. So sollen auf herausragend bedeutenden Denkmalen auch zukünftig keine PV-Anlagen installiert werden dürfen, während im Gegenzug bei deutlich weniger bedeutsamen Denkmalen die Notwendigkeit für eine Genehmigung entfallen könnte, solange nicht in die Substanz des Denkmals eingegriffen wird.
Dass bei besonders wichtigen Denkmalen, die sich auch viel häufiger in öffentlicher Hand befinden, ein höheres Maß an Schutz erforderlich ist als bei weniger bedeutsamen Denkmalen ist viel nachvollziehbarer als bei einfacheren Denkmalen in privater Hand", so Junghans.