Schatzregal für paläontologische Funde
Der Lübecker Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende, Dr. Hermann Junghans, regt an, das Schatzregal des Denkmalschutzgesetzes auf paläontologische Funde auszuweiten. Er folgt damit einer Empfehlung aus der Wissenschaft bei einem Besuch des Museums für Natur und Umwelt in Lübeck Das Schatzregal bedeutet, dass wissenschaftlich bedeutende Bodenfunde nicht wie im Bürgerlichen Recht in das Eigentum des Grundeigentümers und Finders übergehen, sondern in das Eigentum des Landes. In Schleswig-Holstein gibt es bislang ein Schatzregal für archäologische Funde, also von durch Menschen hinterlassene Spuren, aber nicht für paläontologische Funde, also Fossilien tierischen und pflanzlichen Ursprungs, die viele Millionen Jahre alt sein können. Junghans: „Ein paläontologisches Schatzregal sollte sich nach meiner Meinung auf herausragende Funde beschränken. Niemand darf gezwungen werden, seine am Strand gefundene versteinerte Seeigel oder Donnerkeile abgeben zu müssen. Finder und Grundeigentümer sollten auch für Schatzregalfunde einen Rechtsanspruch auf einen Finderlohn erhalten. Neben den Ideen zur
nehme ich auch das paläontologische Schatzregal in die Liste der Reformvorschläge für Schleswig-Holstein auf.“