CDU Kreisverband Lübeck
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CDU begrüßt Sonderhilfeprogramm für Gemeinschaftshäuser und Kleingärten

Bereits 2020 wurde ein Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser und Kleingärten auf den Weg gebracht. Durch die anhaltende Corona-Pandemie wird dieses Programm jetzt fortgeschrieben. Vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser finanzieren sich zum Großteil über Veranstaltungen, die seit Beginn der Pandemie jedoch nicht im gewohnten Rahmen stattfinden können. Die CDU begrüßt die zweite Auflage des Sonderhilfeprogramms und damit eine weitere wichtige Unterstützung zum Erhalt der Gemeinschaftshäuser.

Oliver Prieur, Fraktionsvorsitzender der CDU, sagt: „Das Sonderhilfeprogramm ist ein wichtiges Instrument, um den vereinsbetriebenen Gemeinschaftshäusern finanziell unter die Arme zu greifen. Durch die Pandemie ist ein Großteil der Einnahmen, die für den Erhalt dieser Einrichtungen unerlässlich sind, weggefallen. Existenzgefährdete Gemeinschaftshäuser können durch den einmaligen Zuschuss vor einer dauerhaften Schließung bewahrt werden.“

Die Hansestadt Lübeck hat die Voraussetzungen für eine Antragsberechtigung für Vereine klar definiert:

  • Der Verein ist selbst Betreiber eines Gemeinschaftshauses
  • Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister mit Sitz in der Hansestadt Lübeck
  • Eine individuelle, tatsächliche, existenzgefährdende Wirtschaftslage, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurde, liegt nachweislich vor
  • Der Verein muss mindestens seit dem 01.01.2019 tätig oder nachweislich als Nachfolge-Trägerverein eines langjährig bestehenden Gemeinschaftshauses gegründet sein

Der Antrag ist im Internet unter www.luebeck.de/stadtteilhilfe zu finden. Die Antragsfrist endet am 30.04.2021.

Pressekontakt
Christian Schaffrath | Pressereferent der CDU-Fraktion| Rathaus | 23539 Lübeck
Telefon: (0451) 122-1060 | E-Mail: schaffrath@cdu-fraktion-luebeck.de