Hermann Junghans: Mehr Spezialisierung und Flexibilisierung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrtes Präsidium,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
es gibt bei der Entwicklung von Gerichten eine seit sehr langer Zeit andauernde Tendenz der Konzentration auf immer weniger Standorte.
Das gilt auch für die Fachgerichtsbarkeit, insbesondere auch für die Arbeitsgerichte seit dem Arbeitsgerichtsgesetz von 1926:
Damals gab es in Schleswig-Holstein drei Landesarbeitsgerichte und neun Arbeitsgerichte (noch ohne Lübeck). Nach 1949 hatten wir in Schleswig-Holstein, jetzt mit Lübeck, nur noch ein Landesarbeitsgericht und neun Arbeitsgerichte.
Derzeit sind es noch ein Landesarbeitsgericht und vier Arbeitsgerichte. Dieser Konzentrationsprozess hat zwei Gründe: die erheblich verbesserte Mobilität und das Streben nach mehr Effizienz. Die Fortschritte im Verkehrswesen ermöglichen, dass trotz der Konzentration von Gerichtsstandorten, der Weg zu den Gerichten im Durchschnitt nicht länger dauert als zuvor.
Die Konzentration von Gerichten erlaubt mehr Spezialisierung und eine Flexibilisierung im Personaleinsatz, insbesondere im nichtrichterlichen Bereich. Fachgerichte sind bereits schon spezialisierte Gerichte. Wer sich Gerichtsverteilungspläne anschaut, sieht aber, dass auch weitere Spezialisierungen innerhalb eines Fachgerichts für sinnvoll erachtet werden.
Ein weiterer Vorteil ist die Einsparung von Sachkosten für Gebäude und ihre Unterhaltung. Dazu hat es zum vorliegenden Gesetzentwurf von verschiedenen Seiten bereits divergierende Hochrechnungen und Schätzungen gegeben.
Auch bei dieser Entscheidung wird es so sein, wie es immer bei Standortentscheidungen ist: Erst im Nachhinein wird man feststellen, wie hoch die Einsparungen tatsächlich waren. Entscheidend ist, dass sich die Konzentration mit Sicherheit amortisieren wird.