CDU Kreisverband Lübeck
#anpackenfürLübeck

Wir ermöglichen eine neue Art der Bestattung

Es gilt das gesprochene Wort!


Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,


in den allermeisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland gibt es nur ganze zwei Bestattungsarten: die Erd- und die Feuerbestattung.

In Schleswig-Holstein wollen wir dem Bestattungsgesetz jetzt eine alternative, dritte Bestattungsart hinzufügen. Für die Freundinnen und Freunde der Rechtswissenschaft geht es hier – technisch gesprochen – um eine sogenannte „Bestattung nach § 15, Absatz 1, Satz 1, Nummer 3“.

 Konkret sprechen wir hier von der

  • „beschleunigten Verwesung“ in einem geeigneten Behältnis
  • innerhalb von drei Monaten
  • gefolgt von der Beisetzung der menschlichen Überreste auf einem Friedhof.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits im Jahr 2022 angefangen, die alternative Bestattungsart in einem bundesweit einzigartigen Pilotprojekt in Schleswig- Holstein zu erproben. Eine Experimentier- bzw. Erprobungsklausel nach § 15 a Bestattungsgesetz hat die dafür notwendige Rechtssicherheit geschaffen.

Die Ergebnisse des Testzeitraums liegen vor und es gibt keine Bedenken. Mehr noch: Bei der sogenannten „Kompostierung“ haben wir die gleichen Vorzüge wie bei der Feuerbestattung, allerdings wird weniger CO2 freigesetzt und die alternative Bestattungsart ist nachhaltig.

Aus all den genannten Gründen kommen wir hier und heute zu einem Antrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen. Es besteht also überparteiliche Einigkeit und darüber sind wir gerade bei einer so ethischen und persönlichen Entscheidung dankbar.

Entscheidend ist auch: Viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner wünschen sich diese neue Bestattungsart. Und da der letzte Weg eines Menschen so individuell und auch zu respektieren ist, stehen wir als CDU der Wahlmöglichkeit nicht im Wege.

Wir als Land zwischen den Meeren sind Vorreiter und wir gehen davon aus, dass auch andere Bundesländer unserem Beispiel folgen. Wie Sie wissen, sind während der Experimentierphase auch Menschen aus einigen der anderen 15 Länder zu uns gekommen, um hier die alternative Bestattungsart wählen zu können. Dazu wurden beispielsweise aus Niedersachsen und Hamburg Verstorbene nach Schleswig- Holstein überführt. Insofern sind wir uns sicher, dass weitere Bundesländer diese alternative Bestattungsart mit in ihrem Bestattungsgesetz aufnehmen.

Schleswig-Holstein mag in einigen Bereichen möglichweiser nicht immer der Vorreiter sein. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass wir offen für Neues sind, dass wir bereit sind, innovativ voranzugehen und bereits bekannte Pfade auch einmal zu verlassen.

Wir haben zugehört und eingesehen, was die Menschen beim Thema Bestattung möchten. Und genau das ermöglichen wir ihnen jetzt mit unserer Gesetzesänderung.

Herzlichen Dank.